Verifizierungsstellen
Eine kleine Hilfe für Ihre Wahl der besten Sitter:innen




Wir sind überzeugt, dass eine klare und transparente Kommunikation für die Sicherheit unerlässlich ist. Sitter:innen, die sich für die Verifizierung an den Verifizierungsstellen entscheiden, müssen den folgenden Prozess durchlaufen:1
- Abgleich der Ausweise mit der Datenbank des Innenministeriums für verlorene, gestohlene und ungültige Dokumente und die verschlüsselte Archivierung der persönlichen Identifikationsnummer
- Überprüfung ihres makellosen Strafregisters
- Nachweis des höchsten abgeschlossenen Bildungsabschlusses, Vorlage weiterer Zertifikate
- es wird ein Foto von ihnen mit dem Original-Babysitter-T-Shirt gemacht
- Beantwortung von Modellsituationen.
Die Verifizierung kein Ersatz für Ihre Entscheidung, welche Vorlieben und Anforderungen Sie bei der Familien- und Haushaltspflege haben. Die Verifizierungsstelle ist nur eine der Möglichkeiten. Möchten Sie mehr wissen? Vollständige Übersicht der Verifizierungsmöglichkeiten für Sitter:innen..
Häufig gestellte Fragen
Empfehlen Sie Sitter:innen, die bereits an der Verifizierungsstelle waren?
Sitters.at gibt niemals Empfehlungen ab – die Suche nach geeigneten Sitter:innen ist immer Sache der jeweiligen Nutzer:innen. Die individuellen Anforderungen sind so komplex und unterschiedlich, dass wir uns nicht in diese Auswahl einmischen möchten.
Gibt es an der Verifizierungsstelle Sitter:innen, die für Sie gearbeitet haben?
Nein. Sitters.at ist keine Agentur, wir erhalten für unsere Dienstleistungen keine Provisionen und beschäftigen keine Sitter:innen.
Falls die/der Sitter:in bereits an der Verifizierungsstelle war, muss ich sie/ihn dann noch einmal verifizieren?
Machen Sie unbedingt Ihre eigene Überprüfung und ein Vorstellungsgespräch. Sitters.at kann nicht rechtlich haftbar für die Verifizierung gemacht werden.
Verifizierungsstelle Prag Jankovcova
Verifizierungsstelle Brünn
Verifizierungsstelle Bratislava
1 Wir haben den Verifizierungsprozess kontinuierlich verbessert – der Abgleich der Ausweise mit der Datenbank und die Archivierung der verschlüsselten persönlichen Identifikationsnummer wurde im Oktober 2019 durch das Scannen eines Lichtbildausweises mit teilweise geschwärzten Daten ersetzt. Bei Ausländern wird eine Geburtsnummer bzw. das Geburtsdatum angeführt